Bauphysik seit 1991
Mit Bauphysik-Dienstleistungen geben wir seit 1991 Vertrauen in die Funktionstüchtigkeit der entstehenden Bauwerke. Allen Auftraggebern danken wir für das in uns gesetzte Vertrauen.
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Im Idealfall dürfen wir die Planung von Neubauten und Renovationen bereits in einer frühen Planungsphase begleiten und können so z.B. zu einer thermisch optimalen Gebäudehülle beitragen, bestenfalls im Standard MINERGIE-P.
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Mit den Möglichkeiten, welche die Gebäudesiumulation bietet, lässt sich das Verhalten des Gebäudes oder von einzelnen Räumen betreffend die Behaglichkeit und den Betriebsenergieaufwand präzise vorhersagen und dadurch optimieren.
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An den Schallschutz und die Raumakustik werden normative Anforderungen gestellt, um die störungsfreie Nutzung von Räumen zu ermöglichen.
RSP unterstützt Sie bei der Einhaltung von Normen und Gesetzen, erledigt die entsprechenden Nachweise zur Erlangung der Baubewilligung oder zur Zertifizierung nach MINERGIE.
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Sommerlicher Wärmeschutz
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Unter dem Thema «Wärmeschutz» verstehen / kennen wir seit Jahren den Heizwärmebedarf. Neben dem Wärmeschutz im Winter wird der «sommerliche Wärmeschutz» immer mehr zu einem zentralen Thema.
Haben Sie den «sommerlichen Wärmeschutz» im Griff?
- Nicht mehr als eine Fassaden mit Fenstern?
- Alle Fenster mit aussenliegendem Sonnenschutz?
- Genügend thermische Speichermasse?
- Möglichkeit zur natürlichen Nachtauskühlung mit den Fenstern?
Wird konsequent auf ALLE oben aufgeführten Punkte geachtet, wird der «sommerliche Wärmeschutz» gewährleistet.
Bei Abweichungen zu diesen vereinfachten Kriterien führen wir alle gängigen Nachweisverfahren (einfache rechnerische Nachweise bis hin zu detaillierten Gebäudesimulationen) für das Erlangung der Baufreigabe (Energiegesetz; MuKEn) und die Zertifizierung nach MINERGIE oder MINERGIE-P durch.
- Doch wie warm wird es im vollverglasten Wohnzimmer mit Seesicht?
- Wie viele Stunden muss der Sonnenschutz geschlossen werden damit der Raum nicht überhitzt?
Diese vertieften Analysen der Behaglichkeit untersucht RSP mit Hilfe von dynamischen Gebäudesimulationen.
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Wärmeschutz und Energie
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Bei Neubauten und Renovationen sind der Wärmeschutz und die Energieeffizienz wichtige Planungskriterien. Für die Erlangung der Baufreigabe (Energiegesetz; MuKEn; Norm SIA 380/1) und die Zertifizierung nach MINERGIE oder MINERGIE-P optimiert RSP in Zusammenarbeit mit dem Planer die thermische Gebäudehülle und erbringt die erforderlichen Nachweise.
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Bei thermisch optimalen Gebäudehüllen hat das Vermeiden von Wärmebrücken einen hohen Stellenwert. Mittels Wärmebrückenberechnungen prüft RSP die gewählte Baukonstruktion und zeigt vorhandene Optimierungsmöglichkeiten auf. Als Grundlage für Renovations- und Umnutzungsentscheide beurteilt RSP die bestehende Gebäudehülle in bauphysikalisch/bautechnischer Hinsicht und erarbeitet energetische Grob- und Feinanalysen.
Für vertiefte Analysen von Behaglichkeit und Energieeffizienz untersucht RSP die komplexen dynamischen Zusammenhänge mit Hilfe von Gebäudesimulationen
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Schall- und Lärmschutz
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An den Schallschutz zwischen unterschiedlichen Nutzungseinheiten werden normative Anforderungen gestellt (Norm SIA 181). Auch für den Schallschutz innerhalb einer Nutzungseinheit gibt es Empfehlungen. Oft muss subjektiven Erwartungen der Nutzer Rechnung getragen werden.
In der Planungsphase unterstützt RSP den Planer bei der Wahl der Bauteile und der Ausbildung der Bauteilübergänge. RSP erbringt die entsprechenden Nachweise zum Luft- und Trittschallschutz.
Wenn bei Sanierungen unklar ist, wie es um den Schallschutz bestellt ist, eruieren wir diesen messtechnisch als Basis für die weitere Planung. Als Qualitätskontrolle nach Fertigstellung des Bauwerkes oder wenn der Schallschutz von den Nutzern bemängelt wird, liefern wir mit objektiven Messwerten den Vergleich zu den normativen Anforderungen.
Betreffend den Lärmschutz (Aussenlärm) arbeiten wir mit unserer Partnerfirma Planteam GHS AG zusammen.
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Raumakustik
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Die Raumakustik ist für die Nutzung eines Raumes ein wichtiges Kriterium.
Bei Schulbauten müssen z.B. klar definierte Nachhallzeit- Sollwerte eingehalten werden. Arbeitsräume müssen den SUVA-Bestimmungen entsprechen. Auch ohne normative Anforderungen gilt es der Raumakustik im Sinne der «Regeln der Baukunde» Rechnung zu tragen.
Basierend auf raumakustischen Berechnungen beurteilt RSP die vom Planer gewählte Raumausstattung hinsichtlich Einhaltung der nutzungsspezifischen Anforderungen. Es kann der Einfluss von verschiedenen schallabsorbierenden Bekleidungen aufgezeigt werden.
Bei Umbauten/Umnutzungen ermittelt RSP die vorhandenen Nachhallzeiten messtechnisch. Damit erhält der Planer eine gute Basis für die Wahl der neuen Raumausstattung.
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Feuchteschutz
Wasser ist der Feind Nr. 1 der Baukonstruktion. Es sind vielfältige Einflüsse, welche zu einer Feuchtebeeinträchtigung führen können. Bei der Feuchteeinwirkung vom Raum her untersucht RSP die Funk-tionstüchtigkeit der Bauteiloberflächen hinsichtlich Vermeidung von Schimmelpilzbildung und Oberflächen-kondensat mittels Wärmebrücken-berechnung.
Es gilt die Baukonstruktion so weit zu optimieren, dass durch genügend hohe Oberflächentemperaturen die Bauschadenfreiheit garantiert ist. Durch konvektiven Feuchteeintrag oder durch Wasserdampfdiffusion kann sich Feuchte innerhalb der Baukonstruktion anreichern und diese nachhaltig schädigen. RSP unterstützt den Planer bei der Wahl von feuchtetechnisch einwandfreien, praxistauglichen Konstruktionen und erbringt die rechnerischen Nachweise der Funktionstüchtigkeit.
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Messungen und Kontrollen
Mit visuellen und messtechnischen Prüfungen kann die geforderte Qualität kontrolliert und zu Handen des Bestellers protokolliert werden.
RSP hilft bei der visuellen Kontrolle im Rahmen der Bauausführung/Bauabnahme, z.B. bei bauphysikalisch relevanten Arbeitsgängen, und liefert messtechnische Erkenntnisse betreffend die Bauqualität:
– Luftschallmessungen
– Trittschallmessungen
– Geräusche von haustechnischen Installationen
– Nachhallzeiten
– Raumklima und Oberflächentemperaturen
– Feuchtigkeitsgehalt von Baustoffen
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Expertisen
Für die rechtliche Beurteilung von streitigen Sachverhalten dienen bautechnische Gutachten als Grundlage. Als neutraler Gutachter beurteilt RSP bautechnische Sachverhalte zu Handen von Gerichten oder Versicherungen.
Selbstverständlich ist RSP auch bereit, zu Handen von «Parteien», einen bautechnischen Sachverhalt zu beurteilen. Im rechtlichen Sinn handelt es sich dann aber um ein «Parteigutachten», das von anderen Parteien nicht zwingend akzeptiert werden muss.
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RSP empfiehlt, bei Streitigkeiten den rechtlich sinvollen Weg mit einem Juristen zu klären, bevor ein allenfalls nicht zum Ziel führendes «Parteigutachten» ausgelöst wird.
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RSP BAUPHYSIK, 2018